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Erweiterte Förderung durch die KFW
Am 01. April 2016 ist die Erweiterung der Förderung für Baumaßnahmen in Kraft getreten. Unter dem Begriff „Altersgerecht Umbauen“ werden auch der Einbau oder das Nachrüsten von einbruchhemmenden Eingangstüren, Fenstern, Gittern und Rollläden gefördert. Dafür stellte das Bundesbauministerium bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Bislang konnten Sicherheitsfenster nur über die Energieeffizienz gefördert werden. Dies bedeutete, dass ein Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K eingehalten werden musste.
Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ werden jetzt Fenster der Sicherheitsklassifizierung RC2 mit einem Uw-Wert von max. 1,1 gefördert.
Die Zuschüsse liegen bei 10% der Investitionssumme – die Investitionskosten müssen zwischen 2.000 und 15.000 Euro liegen. Sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen sind förderfähig.
Ausgenommen sind Neubauten (hier kann eine Förderung über die Energieeffizienz erfolgen), bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, Ferien – und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kfw.de/455.